Förderung der Fahrlehrerausbildung

Fahrlehrer werden – mit finanzieller Unterstützung

Eine Fahrlehrerausbildung ist eine Investition in die berufliche Zukunft. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Ausbildung jedoch durch öffentliche Fördermittel übernommen werden.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können eine Fahrlehrerausbildung beispielsweise über einen Bildungsgutschein fördern. Je nach persönlicher Situation ist dabei eine Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausbildungskosten möglich.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie auf dem Weg zur geförderten Fahrlehrerausbildung.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für die berufliche Qualifizierung zum Fahrlehrer kommen verschiedene Fördermöglichkeiten infrage. Besonders relevant ist dabei der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung unter bestimmten Voraussetzungen vollständig oder teilweise übernommen werden.

Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen und der Entscheidung des zuständigen Kostenträgers ab.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Wenn Sie arbeitsuchend sind oder Ihnen Arbeitslosigkeit droht, kann eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung möglich sein.

Die Agentur für Arbeit prüft dabei Ihre persönliche Situation und entscheidet, ob die gewünschte Qualifizierung gefördert werden kann.

Förderung durch das Jobcenter

Auch das Jobcenter kann die berufliche Qualifizierung von Leistungsberechtigten fördern. Ziel ist es, durch eine geeignete Ausbildung oder Weiterbildung die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung zu verbessern.

Die Fahrlehrerausbildung kann dabei – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – eine Möglichkeit für den beruflichen Einstieg oder eine Neuorientierung sein.

Aufstiegs-BAföG

Wenn Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen, kann die Fahrlehrerausbildung über das Aufstiegs-BAföG finanziert werden.

Die zuständigen Ämter unterscheiden sich je nachBundesland.

Eine Auflistung der zuständigen Behörden sowie weitere Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen einer Förderung durch Aufstiegs-BAföG finden Sie auf dem
Informationsportal über das Aufstiegs-BAföG.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.

Förderung durch den BFD

Für ehemalige Zeitsoldaten kann der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) die Finanzierung der Ausbildung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des BFD.

Eine Übersicht über die Standorte finden Sie auf dem Portal des BFD.

Eigenfinanzierung / Steuerliche Absetzbarkeit durch Werbekosten

Die Kosten der Fahrlehrerausbildung werden aus eigener Tasche finanziert. Ausgaben bis € 6.000,-, sofern es sich bei der Fahrlehrerausbildung um die Erstausbildung handelt, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ist bereits eine Erstausbildung vorhanden können die Ausgaben für die Fahrlehrerausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend gemacht werden, sofern die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

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Bis zu 100 % Förderung möglich

Unter den entsprechenden Voraussetzungen können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernommen werden.

Dazu können – abhängig von der individuellen Förderentscheidung – unter anderem gehören:

  • Lehrgangs- und Ausbildungskosten
  • Prüfungsgebühren
  • notwendige Lern- und Ausbildungsmittel
  • Fahrtkosten
  • gegebenenfalls Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, entscheidet der jeweilige Kostenträger im Rahmen der individuellen Förderung.

Wichtig: Eine Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung beantragt und bewilligt werden.

 


Wer kann eine Förderung erhalten?

Eine Förderung kann insbesondere für Personen infrage kommen, die ihre beruflichen Chancen verbessern oder sich beruflich neu orientieren möchten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Arbeitsuchende
  • Arbeitslose
  • Personen, denen Arbeitslosigkeit droht
  • Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten
  • Quereinsteiger mit Interesse an einem zukunftssicheren Beruf
  • Beschäftigte, für die eine geförderte Weiterbildung infrage kommt

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird immer individuell durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geprüft.

Fahrlehrer – ein Beruf mit Perspektive

Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer übernehmen eine wichtige Aufgabe: Sie bilden die nächste Generation von Autofahrerinnen und Autofahrern aus und tragen damit unmittelbar zur Verkehrssicherheit bei.

Gleichzeitig bietet der Beruf interessante berufliche Perspektiven und unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Wer sich für den Beruf entscheidet, kann beispielsweise später:

  • Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden
  • weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben
  • in einer Fahrschule als Fahrlehrer tätig sein
  • sich beruflich weiterentwickeln
  • eine eigene Fahrschule gründen

Damit kann die Fahrlehrerausbildung eine interessante Möglichkeit für Menschen sein, die sich beruflich neu orientieren und langfristig eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben möchten.

So funktioniert die Förderung

Der Weg zu einer geförderten Fahrlehrerausbildung lässt sich in wenigen Schritten erklären.

1. Persönliche Beratung

In einem persönlichen Gespräch klären wir zunächst Ihre Voraussetzungen und informieren Sie über die Fahrlehrerausbildung sowie die möglichen Förderwege.

2. Beratung beim Kostenträger

Anschließend wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Dort wird geprüft, ob eine Förderung Ihrer beruflichen Qualifizierung möglich ist.

3. Bildungsgutschein erhalten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie gegebenenfalls einen Bildungsgutschein beziehungsweise eine entsprechende Förderzusage.

4. Ausbildung starten

Nach der Bewilligung können Sie die Fahrlehrerausbildung bei uns beginnen.

Wichtig: Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf der Förderung grundsätzlich funktioniert.

FAQ – Häufige Fragen zur Förderung der Fahrlehrerausbildung

Wird die Fahrlehrerausbildung vom Jobcenter bezahlt?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter eine Fahrlehrerausbildung fördern. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Entscheidung des zuständigen Jobcenters ab.

Kann die Agentur für Arbeit die Fahrlehrerausbildung finanzieren?

Ja, eine Förderung durch die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Insbesondere ein Bildungsgutschein kann zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Werden 100 % der Kosten übernommen?

Eine vollständige Übernahme der förderfähigen Ausbildungskosten kann unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich sein. Ob eine Förderung in Ihrem Fall zu 100 % erfolgt, entscheidet der zuständige Kostenträger.

Werden auch Fahrtkosten übernommen?

Je nach Fördermaßnahme und persönlicher Situation können neben den Ausbildungskosten auch weitere Kosten, beispielsweise Fahrtkosten, berücksichtigt werden. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Kostenträger.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Die Förderung sollte vor Beginn der Ausbildung geklärt und bewilligt werden. Sprechen Sie deshalb rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter und mit uns.

Kann ich mich auch fördern lassen, wenn ich noch beschäftigt bin?

Auch für Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen bestehen. Ob eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem von der persönlichen und beruflichen Situation ab.

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein wird von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach individueller Prüfung ausgestellt. Vereinbaren Sie zunächst ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Kostenträger. Wir informieren Sie gerne darüber, welche Möglichkeiten für die Fahrlehrerausbildung grundsätzlich bestehen.

Kann ich mich beraten lassen, bevor ich einen Bildungsgutschein habe?

Ja. Wir empfehlen sogar, sich frühzeitig über die Ausbildung und die möglichen Förderwege zu informieren. So können Sie anschließend gut vorbereitet in das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gehen.