Fahrlehrerausbildung – der Weg zum Fahrlehrer

Sie möchten Fahrlehrer werden? Die Fahrlehrerausbildung bereitet Sie umfassend auf einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Beruf vor. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie die Ausbildung abläuft und welche Fahrlehrerlaubnisklassen Sie erwerben können.

Wie wird man Fahrlehrer?

Der Weg zum Fahrlehrer führt über eine staatlich geregelte Ausbildung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten. Dabei erwerben angehende Fahrlehrer sowohl umfangreiche Kenntnisse im Straßenverkehr als auch die pädagogischen und praktischen Fähigkeiten, die sie später für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen.

Die Dauer der Fahrlehrerausbildung Klasse BE beträgt mindestens 12 Monate,
Sie besteht aus drei Teilen:

1. Einführungsphase (mind. 1 Monat)
2. Ausbildungsphase (mind. 7 Monate)
3. Lehrpraktikum (mind. 4 Monate)

Die Ausbildung findet als Vollzeitunterricht statt. Auf die einmonatige Einführungsphase folgt die mind. siebenmonatige Ausbildungsphase in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Der Umfang beträgt 1100 UE. Im vierten Ausbildungsmonat erfolgt eine Hospitation in der Ausbildungsfahrschule im Umfang von einer Woche.

Hier können die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen mit den Beobachtungen
in der Ausbildungsfahrschule verknüpft werden.

Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung Klasse BE

  • 21 Jahre (20 Jahre und 8 Monate bei Lehrgangsbeginn)
  • Körperliche und geistige Eignung
  • positiver Auszug aus dem Bundeszentralregister bei der örtlichen Meldebehörde
  • Sprachlevel „C1“ (zwingend erforderlich) / Muttersprache Deutsch
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige
    Ausbildung (als gleichwertige Ausbildung gelten z.B.: Abitur oder Fachhochschulreife)
  • Besitz Fahrerlaubnis Klasse B (Bewerber muss seit 3 Jahren im Besitz des Führerscheines der Klasse B sein. Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus.)
  • Den Führerschein Klasse BE können Sie – parallel zur Fahrlehrerausbildung – in unserer AZAV zertifizierten Partnerfahrschule machen

Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung Klasse A, CE und DE

Klasse A

  • Unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Berechtigung für AM, A1, A2, und A
  • 2 Jahre Besitz Führerscheinklasse A2
  • Besitz des Führerscheins der Klasse A bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung

Klasse CE

  • Unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Berechtigung für C1 / C1E, C / CE und Klasse T
  • 2 Jahre Besitz der Führerscheinklasse CE oder
  • 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrer oder
  • 60 Fahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE

Klasse DE

  • Unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Berechtigung für D1 / D1E / D und DE
  • 2 Jahre Besitz der Führerscheinklasse D oder
  • 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrer oder
  • 60 Fahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse D

Wie läuft die Fahrlehrerausbildung ab?

  1. Einführungsphase – mindestens 1 Monat
    Zu Beginn lernen Sie die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Fahrlehrerausbildung kennen und werden auf die weiteren Ausbildungsabschnitte vorbereitet.
  2. Ausbildungsphase – mindestens 7 Monate
    Anschließend erfolgt die fachtheoretische und praktische Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Die Ausbildungsphase umfasst insgesamt 1.100 Unterrichtseinheiten (UE). Im vierten Ausbildungsmonat ist außerdem eine einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule vorgesehen.
  3. 3. Lehrpraktikum – mindestens 4 Monate
    Im anschließenden Lehrpraktikum sammeln Sie praktische Erfahrungen in der Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern und wenden Ihre bisher erworbenen Kenntnisse im Fahrschulalltag an.
Ablaufplan anserhen

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